HONORAR
Festsetzung des Honorars
Gemäß den geltenden Bestimmungen der Berufsethik für Anwälte variiert das Honorar in Abhängigkeit von den Gepflogenheiten, der Vermögenssituation des Mandanten, der Schwierigkeit der Angelegenheit, der Höhe der vom Anwalt ausgelegten Kosten sowie dessen Reputation und der von ihm erbrachten Leistungen.
- Die Kanzlei rechnet die Leistungen auf Grundlage eines Stundenhonorars ab. Dieses wird gemeinsam mit Ihnen abhängig von der Art der Angelegenheit und Ihrer persönlichen Situation festgelegt. Die verschiedenen Leistungen (Schriftverkehr, Telefongespräche, Verfassen von Urkunden, Gerichtsverhandlungen…) werden gemäß eines Stundensatzes abgerechnet, der beim ersten Termin festgesetzt wird. Am Ende eines jeden Mandats oder sobald Sie dies wünschen, verpflichte ich mich, Ihnen eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen zu übermitteln.
- Es ist auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, wenn die zur Erledigung des vom Kunden erteilten Auftrags erforderliche Arbeitszeit im Voraus bestimmbar ist (einvernehmliche Scheidung, Erscheinen vor Gericht nach vorausgehendem Schuldeingeständnis (in Frankreich) etc.).
- Das Stundenhonorar und das Pauschalhonorar können gegebenenfalls durch ein Erfolgshonorarergänzt werden. Dieses Erfolgshonorar entspricht einem bestimmten Prozentsatz der dank des Gerichtsverfahrens erzielten Gewinne oder Einsparungen. Das Erfolgshonorar muss zwingend in einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. In jedem Falle garantiert Ihnen das Abschließen einer Honorarvereinbarung absolute Transparenz. Die Begleichung des Honorars in mehreren Raten ist abhängig von den mit Ihnen vereinbarten Modalitäten und Ihrer persönlichen Situation möglich.
Prozesskostenhilfe
Unter bestimmten Bedingungen bin ich bereit, im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig zu werden.
Diese kann von jedem Mandanten beantragt werden, dessen Einkommen eine per Verordnung festgelegte Obergrenze nicht übersteigt.
Prozesskostenhilfeformular : http://www.vos-droits.justice.gouv.fr/art_pix/Form12467v01.pdf
Tabelle und Zuteilungsbedingungen der Prozesskostenhilfe : http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F18074.xhtml
Rechtsschutzversicherung
Das Honorar kann zum Teil oder in Gänze von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Eine solche Versicherung haben Sie möglicherweise im Rahmen einer spezifischen Versicherung oder eines anderen Versicherungsvertrags (Gebäude-, Kfz-, Kreditkartenversicherung…) abgeschlossen.
Es obliegt Ihnen, Ihren Versicherer über den Streitfall in Kenntnis zu setzen (per Einschreiben mit Rückschein). Es sei darauf hingewiesen, dass Ihr Versicherer von Ihnen nicht die Wahl eines bestimmten Anwalts verlangen darf.