SCHWERPUNKTE

 

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INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Im Falle einer Trennung oder Scheidung sind eventuell besondere Umstände zu berücksichtigen – etwa zwei im Ausland lebende Ehepartner mit französischer Staatsangehörigkeit, zwei in Frankreich oder im Ausland lebende Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, mit Kindern oder kinderlos.

Die hohe Komplexität des internationalen Familienrechts, die sich insbesondere aus der Vielzahl der anzuwendenden Bestimmungen ergibt (nationale und internationale rechtliche Regelungen, EU-Gemeinschaftsrecht, internationale und bilaterale Konventionen…), erfordert besondere juristische Kompetenzen.

Ich helfe Ihnen dabei festzustellen, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist und welche Gesetze für die verschiedenen Bereiche Ihres Familienlebens Anwendung finden (Scheidung, Wohnort der Kinder, Umgangsrecht, Unterhalt, Güterrecht).

Ebenso können Sie sich im Fall einer Kindesentziehung an mich wenden.

In diesen besonderen Situationen unterstütze ich Sie mit meiner Fachkompetenz, die ich dank meiner täglichen beruflichen Beschäftigung mit dem internationalen Familienrecht sowie meiner Ausbildung in diesem Bereich erwerben konnte.

Da ich einen Großteil meines Studiums in Deutschland absolviert habe und über eine umfangreiche berufliche Erfahrung im Bereich des deutsch-französischen Familienrechts verfüge, kann ich Sie auch auf diesem Gebiet unterstützen.

Ich versichere Ihnen, immer ein offenes Ohr für Sie zu haben, stets die menschlichen Aspekte Ihrer Situation zu berücksichtigen sowie ein von Vertrauen und Transparenz geprägtes Verhältnis zu Ihnen zu pflegen. Dies ist eine unerlässliche Voraussetzung, um Ihnen bei der Lösung Ihrer Schwierigkeiten zur Seite stehen zu können.

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FAMILIENRECHT / PERSONENRECHT

Ich berate Sie und unterstütze Sie während des gesamten Gerichtsverfahrens oder anlässlich jeder außergerichtlichen Verhandlung bezüglich Ihrer persönlichen oder familiären Situation.

  • Trennung oder Scheidung (einvernehmliche Scheidung, Scheidung durch Annahme des Prinzips der Zerrütung der Ehe, Scheidung wegen engültiguer Zerrütung des Ehebandes, Scheidung wegen Verschulden),
  • Abstammung,
  • elterliche Sorge, Umgang (Besuchsrecht),
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt,
  • Namensänderung, Vornamensänderung,
  • eingetragene Lebensgemeinschaft,
  • Besuchsrecht der Grosseltern,
  • Adoption(…)

DEUTSCH-FRANZOSISCHES RECHT

Ich kann Sie dank meiner Erfahrung sowie meiner Kenntnisse der deutschen Sprache beraten und bei der Lösung spezifischer deutsch-französischer Probleme verschiedenster Art unterstützen (Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Urteils, Bestimmung des auf Ihren Vertrag anwendbaren Rechts, Eintreibung einer Forderung bei einem ausländischen Schuldner, Streitsache in Folge eines Kaufs bei einem ausländischen Dienstleister etc.).

STRAFRECHT

Ich vertrete Sie vor allen Disziplinar- oder Strafgerichten: Untersuchungs- oder Haftrichter, Strafgericht erster Instanz, Strafgericht zweiter Instanz, Schwurgericht, Schlichtung, Erscheinen vor Gericht nach vorausgehendem Schuldeingeständnis (in Frankreich), Jugendgericht, Jugendstrafgericht oder Jugendschöffengericht, Disziplinarkommissionen…

Ebenso vertrete ich Sie, wenn Sie Opfer einer Straftat wurden – von der Einreichung der Klage bis hin zur Bewilligung von Schadenersatz durch den Strafrichter

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

  • Haftpflicht: Es kann passieren, dass Sie versehentlich einem anderen Schaden zufügen oder selbst einen Schaden erleiden (Personen- oder Sachschaden). Ich unterstütze Sie und vertrete Sie im Rahmen der Widergutmachung dieses Schadens.
  • Zivilrecht : Wenn Sie sich im Alltag mit rechtlichen Fragen konfrontiert sehen (Erwerb von Gütern, Pachtvertrag…), unterstütze ich Sie und vertrete Sie im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen oder bei Gerichtsverfahren.
  • Vertragsrecht : Ich unterstütze Sie beim Abschluss von Verträgen sowie bei Schwierigkeiten ihrer Ausführung.
  • Eintreiben von Forderungen : Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer Zahlungsverweigerung unterstütze ich Sie bei der Eintreibung der nicht beglichenen Forderungen, entweder im Rahmen einer außergerichtlichen Lösung oder auf dem Gerichtsweg (Mahnung, Zahlungsaufforderung, einstweilige Verfügung…).